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Beitragsordnung

Hier geht es zur  Beitragsordnung und Mitgliedsbeiträgen und über folgenden Link erfolgt die Anmeldung der Mitgliedschaft

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Informationen aus der Beitragsordnung: 

Zahlungsweise

Die Beitragszahlung kann jährlich, halb- oder vierteljährlich erfolgen. Die Beitragszahlung muss bei
- ¼ jährlich Zahlern bis zum 10.01./10.04./10.07./10.10.
- ½ jährlich Zahlern bis zum 31.01. und 31.07.
- Jahreszahlern bis zum 15.02.
eines jeden Kalenderjahres auf dem Konto eingezahlt werden.

Wir empfehlen die Erteilung einer Einzugsermächtigung.

 

Übergang Minis in die Altersklasse U8

Minis, die im entsprechenden Kalenderjahr zur Feldsaison in die Altersklasse U8 wechseln, werden ab 01.01. des Kalenderjahres in BKL 02 (Jugendliche bis 18 J.) eingestuft. Zu diesem Zeitpunkt beginnt ebenfalls die passive Mitgliedschaft eines Elternteils, welche dem minderjährigen Mitglied das Stimmrecht bei Mitglieder-versammlungen gewährleistet. Mit Eintritt des Kindes in den Erwachsenenbereich (siehe nächster Abschnitt) und Zahlung der BKL 01 (Vollmitglied), kann die passive Mitgliedschaft der Eltern bei der Geschäftsstelle des SCC gekündigt werden.

 

Schüler/ Studenten über 18 Jahre, Nachweispflicht und Geschwisterkinder

Unsere Mitglieder bekommen zum 18. Geburtstag eine Änderungsaufforderung zum Wechsel in den Erwachsenenbereich zugesandt und werden im Folgemonat auf ihren 18. Geburtstag automatisch in Beitragsklasse 01 (Vollmitglied) eingestuft. Um in die BKL 04 (Stud., Azubis, Jugendliche ab 18 J.) eingestuft zu werden, müssen die Mitglieder zeitnah nach dem 18. Geburtstag eine Kopie des Schülerausweises, der Immatrikulationsbescheinigung, des Ausbildungsvertrages oder sonstigen Ermäßigungsnachweis der SCC Geschäftsstelle zu stellen. Die Ermäßigung und Einstufung in BKL 04 gilt dann bis zu dem jeweiligen Ablaufdatum des Ermäßigungsnachweis (bspw. Semesterende, Ausbildungsende etc.). Anschließend muss ein neuer Ermäßigungsnachweis erbracht werden. Ansonsten werden sie ab dem darauffolgenden Monat als Vollmitglied in BKL 01 eingestuft. Werden die Bescheinigungen später vorgelegt und dadurch Stornierungen oder neue Rechnungen fällig, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€ erhoben.
Mit dem Wechsel zum 18. Geburtstag in die Beitragsklasse 01 (Vollmitglied), erhalten demnach auch angemeldete Geschwisterkinder eine andere Beitragsklasse, da die Mitglieder über 18 Jahren nicht mehr als 1. Kind in der Mitgliederdatei geführt werden. Angemeldete Geschwisterkinder erhalten ebenfalls automatisch eine andere Beitragsklasse, sollten (ältere) Geschwisterkinder aus dem Verein austreten.

 

Weitere Bestimmungen/ Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied (außer Trainer, Betreuer oder Schiedsrichter) über 18 Jahre und diejenigen, die im laufendem Beitragsjahr 18 Jahre alt werden, müssen mindestens vier (4) Arbeitsstunden ableisten. Dies ist möglich beim Halb-, Skater-, Marathon, Bärchencup, Grizzly Trophy, Bärbel-Müller-Cup oder anderen Veranstaltungen der Hockeyabteilung. Die Arbeitsstunden müssen bis spätestens 15.11. des laufenden Kalenderjahres absolviert und online vom Mitglied über folgenden Link eingereicht sein www.eveeno.com/arbeitsstunden. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 20,- € pro Stunde bzw. maximal 80,- € am Anfang des kommenden Jahres dem Mitglied in Rechnung gestellt.

 

Kündigung

Kündigungen der Mitgliedschaft müssen bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres bei der Geschäftsstelle in schriftlicher Form eingehen, damit sie auf den 31.12. des laufenden Kalenderjahres wirken.
Alle Kündigungen, die nach diesem Termin eintreffen, werden erst zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres gültig.